ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1.Pacht-, Besitz- und Direktionswechsel heben geschlossene Verträge nicht auf.
§2.Parker Events haftet in keiner Weise für etwaige Vertragsverletzungen der beauftragten Firmen/Künstler oder des Veranstalters, es sei denn, Parker Events trifft eigenes Verschulden. Hierbei wird die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§3.Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, trägt der Veranstalter.
§4.Der Veranstalter verpflichtet sich alle zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen Genehmigungen einzuholen, sowie die Anmeldungen bei GEMA und KSK erforderlichenfalls durchzuführen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§5.Im Falle der schuldhaften Vertragsverletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe des Auftragswertes vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden. Ansonsten gelten bei Ereignissen, die infolge höherer Gewalt die Nichterfüllung des Vertrages bedingen, die gesetzlichen Bestimmungen.
§6.Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen deutschem Recht. Ist der Vertrag in eine Fremdsprache übertragen worden, so ist bei Streitigkeiten ausschließlich der deutsche Vertragstext maßgebend. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen hierdurch nicht berührt. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Bestimmungen des BGB.
$7.Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen gelten als nicht getroffen.
$8.Gerichtsstand für beide Parteien ist Lübeck |